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Im Sterbefall

Sie haben einen Sterbefall und wissen vielleicht noch nicht, wie es nun weiter geht? Ich helfe Ihnen und bin für Sie bei allen Fragen erreichbar.

Achten Sie auf Ihre Bedürfnisse. Nehmen Sie sich die Zeit, sich zu verabschieden.

Wie es weiter geht

Todesbescheinigung

Bevor ich als Bestatter für Sie tätig werden kann, muss ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen.

Dies kann der Hausarzt,

ein Bereitschaftsarzt

oder im Notfall ein Notarzt sein.

Ein Arzt kommt zur Ausstellung der Todesbescheinigung etwa 4 - 6 Stunden nach Feststellung des Todes.

Die Todesbescheinigung ist zur Überführung zwingend erforderlich.

Sie dient als vorläufiges Ausweisdokument des Verstorbenen.

Beratungsgespräch

Ich berate Sie zu den Möglichkeiten der Bestattung. Grundsätzlich haben Sie die Auswahl zwischen einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung.

In unserem Gespräch kläre ich Sie über Ihre Möglichkeiten hinsichtlich Grabwahl, Trauerfeier und Trauerdruck sowie zu den anfallenden Formalitäten auf.

Um Ihnen Zeit für Ihre Trauer zu geben und damit Sie sich Ihren Vorstellungen bewusst werden können, kann das Gespräch auch ein bis zwei Tage später stattfinden.

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde wird nach Vorlage der Todesbescheinigung,

des Personalausweises und

der Personenstandsdokumente durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt.

Gerne übernehme ich die Sterbefallanzeige beim Standesamt für Sie.

Benötigte Personenstandsdokumente:

Ledig: Geburtsurkunde

Verheiratet: Heiratsurkunde

Verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

Geschieden: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Zeit zur Trauer und Fristen zur Bestattung

Zeit ist wichtig, gerade mit Blick auf Ihre Trauer.

Sie haben Zeit! Lassen Sie sich nicht drängen.

Die Abholung am Sterbeort muss innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Einer würdevollen Verabschiedung zu Hause steht also nichts im Wege.

Die Erdbestattung, also die Beerdigung im Sarg, sowie die Feuerbestattung im Krematorium

müssen innerhalb von zehn Tagen ab dem Todestag erfolgen.

Für die Beisetzung der Urne haben Sie ab der Feuerbestattung sechs Wochen Zeit.

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